Studieren mit beruflicher Qualifikation
Es gibt drei Gruppen von Hochschulzugängen mit beruflicher Qualifikation:
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Meister/innen sowie vergleichbar Qualifizierte (Bewerber/innen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung). Grundlage ist hier § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung. Diese Gruppe ist zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang ohne Zugangsprüfung berechtigt. Zulassungsbeschränkungen in Studiengängen können jedoch zu einem Auswahlverfahren führen. Zur Prüfung der persönlichen Eignung ist jedoch die Teilnahme an einer Zugangsprüfung oder einem Probestudium freiwillig möglich.
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Beruflich Qualifizierte mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf. Grundlage ist hier § 3 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung. Diese Gruppe ist ohne Zugangsprüfung zur Aufnahme des Studiums in einem Studiengang berechtigt, der der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit fachlich entspricht. Zur Prüfung der persönlichen Eignung ist jedoch die Teilnahme an einer Zugangsprüfung oder einem Probestudium freiwillig möglich.
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Beruflich Qualifizierte mit mind. 2-jähriger Berufsausbildung und mind. 3-jähriger beruflicher Tätigkeit in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechendem Beruf. Dieser Tätigkeit gleichgestellt ist die Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen. Grundlage ist hier § 4 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung. Diese Gruppe muss für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung eine Zugangsprüfung ablegen. Bei zulassungsfreien Studiengängen ist alternativ zur Zugangsprüfung ein Probestudium möglich, das bei Erfolg fortgesetzt werden darf.
Antrag auf Zulassung
Bewerber/innen stellen bitte einen Antrag auf Zulassung als beruflich Qualifizierte/r zum Studium:
Antragsfristen für die Zugangsprüfung:
Studienbeginn zum Wintersemester: 01. April (Die Zugangsprüfung für das WiSe 12/13 findet am 30.04.2012 von 9.00 bis 13.00 Uhr statt.)
Studienbeginn zum Sommersemester: 01. Oktober
Siehe auch Hinweise zur Zugangsprüfung
Zulassung zum Studium:
- Für zulassungsfreie Studiengänge ist die Einschreibung für Personen der Gruppe 1 und 2 sowie für Personen der Gruppe 3 mit bestandener Zugangsprüfung während der regulären Einschreibungsfristen möglich.
- Für zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt die Auswahl der Personen, die zur Gruppe 1 und 2 gehören in einer Vorab-Quote, die 2 % der Studienplätze des jeweiligen Studiengangs betragen wird.
- Personen der Gruppe 3 werden mit der Durchschnittsnote der Zugangsprüfung am Auswahlverfahren beteiligt.
Ansprechpartner: Studierendensekretariat der Universität Paderborn; Rückfragen beantwortet: Frau Susanne Schwalk, Frau Myriam Lübbers
Rechtliche Grundlagen:
Berufsbildungshochschulzugangsverordnung:
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